Gebührenordnung

Gebührenordnung

Die Semestergebühren werden unabhängig vom Besuch der Vorlesungen bis zum Abschlusskolloquium oder bis zur Abmeldung erhoben. Sie werden per Einzugsermächtigung am 01.04. d. J. für das Sommersemester und am 01.10. d. J. für das Wintersemester eingezogen. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist zu Beginn der Aus- und Weiterbildung im Sekretariat abzugeben.

Werden die Gebühren in einer angemessenen Frist und trotz mehrmaliger Mahnung nicht gezahlt, werden die Seminare für den entsprechenden Zeitraum nicht anerkannt.

Semestergebühr550,00 €
Beurlaubungssemester275,00 €
Gasthörer
– angestellt oder in eigener Praxis je Doppelstunde
– Studenten: 2 Semester kostenlos, Verlängerung auf Antrag kostenlos
15,00 €
Aufstellung der Gebühren

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond finanziert wird.
Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und weniger als 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) Jahreseinkommen haben, erfüllen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen für die Bildungsprämie.
Das bedeutet, dass der Staat 50% Ihrer Weiterbildung bis zur Höhe von 500 Euro zahlt.

Bitte stellen Sie die Anträge vor der Vertragsunterzeichnung.